Klimaneutral. Nachhaltig. Umweltfreundlich. Drei Wörter, die ziemlich inflationär auf Werbemitteln, Verpackungen und Websites kleben. Ab dem 27. September 2026 ist damit Schluss. Die EmpCo-Richtlinie der EU verlangt bei Öko-Versprechen handfeste Beweise. Und betrifft damit so gut wie jedes Unternehmen, das an Endkundinnen und -kunden verkauft.
Was dahintersteckt? Was jetzt zu tun ist? Und wie wir dabei helfen? Los geht’s.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Kurz: Die EU zieht Greenwashing den Stecker. Vage Behauptungen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ reichen ab 27.09.2026 nicht mehr. Es braucht Belege – und zwar spezifische, aktuelle und von unabhängiger Seite überprüfbare. Ein Beispiel: Aus „nachhaltig produziert“ wird künftig „CO₂-Reduktion um 30 % seit 2023, zertifiziert durch [Prüfstelle]“. Pauschale Aussagen ohne Zahl, Zeitraum oder Nachweis fallen raus.
Wer ist von der Empowering Consumers Directive betroffen?
Grundsätzlich gilt: Wer an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkauft oder kommuniziert, ist betroffen. Website, Shop, Verpackung, Social Media, Kampagne – überall, wo mit Umwelt oder Nachhaltigkeit geworben wird, zählt’s.
Und wenn ich reines B2B-Geschäft mache? Dann sind Sie nicht automatisch raus. Auch klassische B2B-Mittelständler kommen in Berührung mit EmpCo, sobald:
- ihre Produkte am Ende bei Endverbraucher:innen landen (z. B. Zulieferteile in Hygiene-, Automotive- oder Konsumgütern),
- die Karriereseite oder Recruiting-Kommunikation mit Nachhaltigkeitsclaims arbeitet, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten,
- oder Tochtermarken, Produktlinien oder Länder-Websites einen B2C-Anteil haben.
Kurz: Auch wenn Ihr Kerngeschäft B2B ist, lohnt sich ein Blick auf alle Touchpoints, die – und sei es indirekt – vor Konsument:innen landen.
erbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen und kommunizieren. Website, Shop, Verpackung, Social Media, Kampagne – überall, wo mit Umwelt oder Nachhaltigkeit geworben wird, zählt’s. Branche, Größe? Egal.
Was passiert bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?
Was ab September nicht mehr durchgeht: pauschale Begriffe ohne Nachweis. Zukunftsversprechen ohne Plan. Siegel ohne unabhängige Zertifizierung. Augen zu und weiter wie bisher? Riskant. Es drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, hat die Nase vorn. Klare, belegbare Kommunikation schafft Vertrauen. Und einen ordentlichen Vorsprung vor allen, die das Thema einfach aussitzen wollen.
Kurzer Disclaimer: Wir sind Kommunikationsprofis, keine Anwälte. Ob und wie stark Sie betroffen sind, klären Sie am besten rechtssicher ab. Wir kümmern uns um Ihren Content.