BusinessSustainabilityImmobilieHolzhandelBaustoffhandel, 02.11.2022

Nachhaltigkeit in der Baubranche – ein Must- statt Nice-to-have

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Sie gehören mit Ihrem Unternehmen der Baubranche an? Sie vertreiben Baustoffe und wollen nachhaltiger werden? Dann erfahren Sie hier, was Sie jetzt für mehr Nachhaltigkeit tun können oder sogar müssen, was der »European Green Deal« ist und was es mit den ESG-Kriterien auf sich hat.

Warum ist Nachhaltigkeit so wichtig?

Speziell die Baubranche ist durch die Klimakrise stark in der Verantwortung auf mehr Nachhaltigkeit zu achten, denn sie ist weltweit einer der größten Verbraucher natürlicher Ressourcen. Allein der Baustoff Beton ist, nach dem Rohstoff Wasser, die meistverwendete Ressource der Welt. Zudem steigen durch die Knappheit der Rohstoffe auch deren Preise immer weiter ins Unermessliche.

Und gerade durch die wachsende Besorgnis über den Klimawandel und der Endlichkeit der Ressourcen wächst nun der Druck auf Bauunternehmen. Sie müssen ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und mehr Nachhaltigkeit praktizieren. Das setzt die Unternehmen unter Handlungsdruck, sodass viele ihr Geschäftsmodell nachhaltig transformieren müssen. Denn nur so können sie am Markt bestehen und neue Wachstumschancen für ihr Geschäft aufbauen.

Was ist der »European Green Deal« und was versteht man unter den ESG-Kriterien?

2019 wurde der »European Green Deal« beschlossen. Mit diesem hat sich der Europäische Rat verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen. Hierdurch entstehen für Unternehmen in- und externe Herausforderungen und die Anforderungen an die Baustoffbranche ändern sich: BIM-basierte Planung, Mindeststandards (Zertifizierungen in Bezug auf staatliche Ausschreibungen) und Wettbewerbsvorteile (für nachhaltige Unternehmen).

So wird auch ein hoher Wert auf die Erfüllung der ESG-Kriterien bei Unternehmen gelegt. Doch was sind diese? ESG steht für Environment, Social und Governance. Diese Bereiche beschäftigen sich mit Umweltthemen wie Ressourcenknappheit und Klimawandel, mit sozialen Themen wie Lohngerechtigkeit und Menschenrechte, und unternehmensbezogene Herausforderungen wie Finanzierungen und Unternehmensverhalten. Seit 2014 gibt es dazu eine Richtlinie, die sogenannte CSR-Berichtspflicht (Corporate Social Responsibility), für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen. Ziel ist eine erhöhte Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU.

Welche neue Richtlinie gilt es hinsichtlich der ESG-Kriterien für Bauunternehmer:innen künftig zu beachten?

Da Nachhaltigkeit zunehmend an Relevanz gewinnt, ändert sich auch die Gesetzeslage dazu. 2022 haben sich EU-Parlament und Europäischer Rat auf Vorschlag der EU-Kommission vorläufig geeinigt: Um die Erfüllung der ESG-Kriterien transparenter zu machen, kommt zur finanziellen Berichterstattungspflicht (CSR-Berichtspflicht) ab 2024 auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), wenn das Unternehmen bereits zur nicht finanziellen CSR-Berichtserstattung verpflichtet ist. Große Unternehmen, die dieser Richtlinie nicht unterliegen, haben noch bis 2025 und Kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Konzerne bis 2026 Zeit.

Damit soll die Lücke der Offenlegung nicht finanzieller Informationen geschlossen und der European Green Deal unterstützt werden. So können Verbraucher:innen und Investor:innen Aspekte der Nachhaltigkeit sowie neue Vorgaben, Kriterien und die Sustainable Finance Regulationen in ihre Kauf- und Anlageentscheidungen einbeziehen. Seit 2020 gilt zudem eine Offenlegungsvereinbarung. Wenn die Investor:innen dem nicht nachgehen, drohen hohe Strafen. Für Sie als Bauunternehmer:in beutetet dies, dass Sie ohne Berücksichtigung der ESG-Kriterien keine Investor:innen mehr für Ihre Bauprojekte finden.

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Alisa Teller

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