Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mehr Barrierefreiheit im Web
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Katharina Friedrich
Senior Digital Solutions Consultant+49 921 79970-73
k.friedrich@opus-marketing.de
Barrierefreiheit im Web. Wozu braucht’s das?
„Digitale Barrierefreiheit, auch Web Accessibility genannt, bedeutet, dass Websites, Tools und Technologien so gestaltet sind, dass Menschen mit Einschränkungen diese nutzen können. Dazu zählen Menschen mit Sehbehinderungen, Hörschäden, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Aber auch ältere Menschen sind auf Barrierefreiheit im Web angewiesen“, erklärt Katha. Doch das Prinzip der Web Accessibility reicht noch viel weiter und betrifft nicht nur Menschen mit Einschränkung. Wer schlechtes Netz hat, sodass Bilder einer Website nicht laden, oder wer bei Videos einen Untertitel möchte, um Mitmenschen nicht zu stören, stößt ebenfalls auf digitale Barrieren.
Die EU hat mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dreizehn Richtlinien definiert, um das Web für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Bisher gab es dazu nur ein Gesetz für öffentliche Institutionen. Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden die Standards jetzt auch auf die Privatwirtschaft übertragen.
„Digitale Barrierefreiheit, auch Web Accessibility genannt, bedeutet, dass Websites, Tools und Technologien so gestaltet sind, dass Menschen mit Einschränkungen diese nutzen können.“
Katharina Friedrich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erklärt
Wer ist vom Gesetz betroffen?
Nicht betroffen sind:
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Personen und einem maximalen Umsatz bzw. einer Jahresbilanz von zwei Millionen Euro.
- reine Präsentationsseiten wie Blogs ohne Geschäftszweck.
- Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Sektor arbeiten. Ausnahme der Ausnahme: Karriereseiten. Schließlich sollen sich alle Interessenten auch bewerben können.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
- Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Funktionen auf Websites müssen so dargestellt und präsentiert sein, dass sie von jedem Nutzenden wahrgenommen werden. Dahinter steckt das Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei Sinneskanäle aufgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist wieder unser Video mit Untertitel oder Bilder mit einem Alternativtext, der erscheint, wenn das Bild nicht lädt oder vom Nutzer nicht wahrgenommen werden kann.
- Bedienbarkeit: Wer keine Maus bedienen kann oder spezielle Tastaturen braucht, muss mit den Funktionen auf Websites auch interagieren und diese verwenden können. Beispielsweise müssen Websites nur mit der Tastatur bedienbar sein. Verlinkungen und Seitentitel sollten klar formuliert sein und am besten gibt’s mehrere Möglichkeiten, Informationen auf einer Website finden zu können.
- Verständlichkeit: Hier treffen Barrierefreiheit und Usability aufeinander. Der Aufbau einer Website sollte logisch gestaltet sein. Am besten gibt’s noch Hilfestellungen bei Formularen und Eingabefeldern. Hier geht’s aber auch um den Sprachstil. Der sollte verständlich und klar sein. Wenn Fachbegriffe nicht zu vermeiden sind, tut’s hier eine kurze Erklärung.
- Robustheit: Egal, welchen Browser Sie verwenden oder ob Sie assistive Technologien wie einen Screenreader verwenden – das darf keine Hürde sein. Damit hier keine Probleme entstehen, sollte ein einheitliches HTML und ein richtiger Syntax verwendet werden.
Die drei Konformitätsstufen
Barrierefreiheit in der Praxis
Worauf sollten Sie jetzt achten, wenn Sie das Thema barrierefreie Website angehen? „Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit legen letztendlich schon fest, welche Änderungen Unternehmen vornehmen müssen. Von ausreichendem Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe über Bedienbarkeit mit der Tastatur und verständlicher Sprache ist die Palette groß. Das ist ein langer Prozess, der nicht von heute auf morgen mit nur einem Klick umgesetzt wird. Schritt für Schritt müssen Sie Ihre Website und die Inhalte anpassen. Dazu muss man aber auch ganz klar sagen: Eine Website wird nie komplett barrierefrei sein. Besser ist es, eine barrierearme Website anzustreben mit so wenigen Hürden wie möglich“, rät Katha.
Das klingt zwar nach viel Arbeit, bringt aber auch viele Vorteile mit sich. Je barriereärmer Ihre Website gestaltet ist, desto mehr Menschen erreichen Sie. Denn barrierefreie Websites tauchen laut Katha im SEO-Ranking weiter oben auf: „Für Suchmaschinen sind sie durch die Alt-Tags von Bildern und die leichte Sprache besser lesbar und rutschen somit im Ranking weiter nach oben –sie werden also beim Googeln schneller gefunden. Von allen. Unternehmen sollten das als Chance sehen, noch mehr Kundinnen und Kunden und eine neue Zielgruppe zu erreichen.“
Bis das Gesetz in Kraft tritt, ist noch etwas Zeit. Besser aber, Sie kümmern sich jetzt schon drum und nicht erst, wenn die Pflicht ruft. Stärken Sie dadurch Ihr Markenimage und die Loyalität intern und extern zu Ihrem Unternehmen. Durch proaktive Handlungen setzen Sie ein klares Zeichen für soziales Engagement und Inklusion. Das wird Ihnen auch im Employer Branding weiterhelfen. „Unsere Empfehlung ist ganz klar: Egal, ob Sie vom Gesetz betroffen sind – werden Sie aktiv, arbeiten Sie an Ihrer barrierefreien Website und steigern Sie dadurch die Performance Ihrer Marke.“
Ihre barrierefreie Website mit Opus
„Wir haben uns in den letzten Wochen ausführlich mit dem Thema barrierefreie Websites beschäftigt. Dabei haben wir unterschiedliche Pakete für Bestands- und Neukunden erstellt. Damit ist jedes Unternehmen optimal auf das Gesetz vorbereitet.“ Profitieren auch Sie von unserem Know-how rund ums Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und nutzerfreundliche Websites und rufen Sie Katha für eine unverbindliche Beratung an.
Disclaimer: Opus gibt keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall juristisch beraten, ob und in welchem Umfang Ihr Webauftritt vom BFSG betroffen ist.